- Collegium musicum
- Col|le|gi|um mu|si|cum 〈n.; - -, -gia -ca〉1. 〈i. e. S.〉 Musikvereinigung an Universitäten, bes. im 17. u. 18. Jh.2. 〈i. w. S.〉 Vereinigung von Musikern zur Pflege alter Musik[lat., „Musikkollegium“]
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Col|le|gi|um mu|si|cum, das; - -, …gia …ca [nlat. collegium musicum, aus lat. collegium ↑ (Kollegium) u. musicus = die Musik betreffend, ↑ Musik]:freie Vereinigung von Musizierenden (an Schulen, Universitäten).* * *
[lateinisch] das, - -/...gia. ..ca, freie Vereinigung von Musikliebhabern zur Pflege der Musik. Collegia musica waren vom 16. bis zum 18. Jahrhundert besonders in Deutschland und in der Schweiz ein wichtiger Träger der Musikkultur. Die Mitglieder waren bürgerliche Musikfreunde, in Universitätsstädten Studenten; auch Berufsmusiker konnten hinzukommen. Durch die Zulassung von Zuhörern (auch gegen Eintrittsgeld) wurde das Collegium musicum schon im 17. Jahrhundert zu einem Vorläufer des öffentlichen Konzerts. Die von G. P. Telemann und ab 1729 von J. S. Bach geleiteten Aufführungen des Leipziger Collegium musicum gelten als Vorläufer der Leipziger Gewandhauskonzerte. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts lebte das Collegium musicum an Universitäten wieder auf; H. Riemann erneuerte den Gedanken des Collegium musicum im Musikwissenschaftlichen Institut der Universität Leipzig und gab unter dem Titel Collegium musicum eine Sammlung von Instrumentalmusik des 18. Jahrhunderts heraus. Mit dem wachsenden Interesse an älterer Musik folgten andere Universitäten, so das 1919/20 von W. Gurlitt gegründete Collegium musicum in Freiburg im Breisgau, das 1922 erstmals mittelalterliche Musik öffentlich aufführte.E. Preussner: Die bürgerl. Musikkultur (21950).* * *
Universal-Lexikon. 2012.